Für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen muss zusätzlich zur Versicherungssteuer, die sog. motorbezogene Versicherungssteuer entrichtet werden. Diese wird von den Versicherungsunternehmen eingehoben.
Motorbezogene Steuer AT | -1 Reviewers | | Rating: 0